Neues FINMA-Rundschreiben 2018/04 zur Tarifierung in der beruflichen Vorsorge (BVG) – Keine grosse Überraschungen. Bereits heute umfasst der Geschäftsplan nach Art. 4 Abs. 2 Bst. r des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG; SR 961.01) eine Beschreibung der Tarife. Neu wurde die Struktur der Tarifierung und der allgemeinen Versicherungsbedingungen geschärft, so dass sich sämtliche Prämien und Leistungen inklusive Abfindungswerte eindeutig nachrechnen lassen. Die Bestimmung der Abfindungswerte sowie die Dauer der Gültigkeit der Tarife bei Vertragsabschluss sind dem Kunden neu eindeutig, nachvollziehbar und klar zu kommunizieren. Als technischer Bestandteil des Geschäftsplans fallen Tarif und AVB in den Verantwortungsbereich des verantwortlichen Aktuars.